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40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie – Wie ist der Stand?

40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie – Wie ist der Stand?

Seit 1979 existiert die EU-Vogelschutzrichtlinie und macht vielen Wildvogelarten das Leben etwas leichter. Trotzdem gibt es noch immer viel zu tun!

Was besagt die EU-Vogelschutzrichtlinie?

Die EU-Vogelschutzrichtlinie trat am 2. April 1979 in Kraft. Dass es soweit kam, lag vor allem daran, dass man erkannte, wie schlecht es vielen Vögeln ging. Kraniche, Störche und Adler wurden aggressiv gejagt, ein Insektenvernichtungsmittel ließ die Eierschalen von Greifvögeln brüchig werden. Unzählige Küken starben. In Südeuropa landeten Millionen von Singvögeln als Delikatessen in den Kochtöpfen. Das Vogelsterben war zu einem Phänomen von gigantischem Ausmaß geworden und die Politik konnte es nicht länger ignorieren.

Allgemein gesagt verlangt die EU-Vogelschutzrichtlinie den Schutz aller wildlebenden Vogelarten und legt Schutzgebiete für sie fest. Ein sehr wichtiger Punkt betrifft die Jagd. Die Richtlinie legt fest, welche Arten in welchem Umfang geschossen oder gefangen werden dürfen. Man dachte zum Beispiel auch an die Zugvögel, die in dem einen Land vielleicht geschützt, im nächsten aber der Jagd ausgeliefert waren. Projekte, die zum Schutz bedrohter Arten beitragen, erhalten über die Richtlinie Fördermittel. Man konzentrierte sich vor allem auf 181 besonders gefährdete Arten, darunter Seeadler, Weiß- und Schwarzstorch, Kranich, Uhu und Mittelspecht. Insgesamt wurde als Ziel festgelegt, dass alle Wildvögel einen sicheren Lebensraum haben und ihre Rolle im Ökosystem ausfüllen können.

Wie gut funktioniert das?

Teilweise gut, teilweise weniger gut. Aus rechtlicher Sicht sind die Grundlagen des Vogelschutzes mittlerweile überall in der EU vergleichbar. Vor 1979 gab es in manchen Mitgliedsstaaten gar keinen Vogelschutz, die Tiere konnten ungehindert getötet und vertrieben werden. Allerdings war es ein harter Kampf, die neuen Regelungen durchzusetzen. Auch in Deutschland passierte vieles sehr langsam, zum Beispiel das Ausweisen der Schutzgebiete. Erst seit 2009 haben wir ein einigermaßen vollständiges Netz aus immerhin 742 Schutzgebieten. Sie nehmen 11,3 Prozent der Landfläche ein.

Vogelarten, deren Bestände sich deutlich erholen konnten, sind zum Beispiel Schwarzstörche, Seeadler, Uhus, Wanderfalken, Wiesenweihen und Kraniche. In einer Studie von 2015 ergab sich, dass also genau die Arten, die in der Richtlinie besonders viel Aufmerksamkeit bekamen, sich gut erholen konnten. Dieser Effekt zeigt sich in den älteren EU-Staaten, in denen die neuen Regeln schon länger gelten, merkbar stärker als in den jüngeren Mitgliedsstaaten.

Wo klappt es nicht?

Es gibt auch Vogelarten, denen es heute wesentlich schlechter geht. Dazu gehören zum Beispiel Kiebitz, Feldlerche und Braunkehlchen. Kein Wunder, denn diese Vögel leben nicht in Schutzgebieten, sondern im Reich der Landwirtschaft. Dort gibt es immer weniger Brutplätze und Nahrung, also Insekten und Wildkräutersamen. Leider kommen die Vögel der Agrarlandschaft in der EU-Vogelschutzlinie viel zu kurz. Sie waren vor 40 Jahren noch nicht so stark bedroht und wurden daher nicht in die Artenliste aufgenommen.

Damit die Richtlinie weiter ihren Zweck erfüllt, muss sie auch in anderen Bereichen der Politik wahrgenommen werden. Allen voran ist da natürlich die Agrarpolitik. Ideal wären Belohnungen und Fördermittel für Landwirte, die ihre Felder naturverträglich bewirtschaften. So könnten immer mehr diesem Konzept folgen und unsere Landschaft so verwandeln, dass Vögel und andere Tiere wieder ihren Platz darin finden.

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